Kann man Werbegeschenke/Werbeartikel steuerlich absetzen?

Prinzipiell können Werbegmittel innerhalb bestimmter Grenzen steuerlich abgesetzt werden, allerdings gilt es dabei verschiedene Auflagen zu beachten.

Nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG. stellen Werbeartikel abzugsfähige Betriebsausgaben dar, wenn Ihr Netto-Kaufpreis 35 Eur pro Empfänger und Jahr nicht übersteigt. Hierbei müssen allerdings die Empfänger der Werbeartikel namentlich gelistet werden, damit die Einhaltung der 35-Euro-Grenze überprüfbar ist. Für geringwertige Streuartikel (wie etwa Kugelschreiber oder Feuerzeuge) entfällt diese Nachweispflicht. Übersteigt der Netto-Einkaufspreis die 35-Euro-Grenze, so kann der Werbeartikel nicht als Betreibsausgabe verbucht werden.

Allerdings wird auch immer wieder darauf verwiesen, dass es durchaus unterschiedliche Auffassungen bei den Finanzämtern in Bezug auf die kostenmäßige Bewertung von Werbeartikeln gibt. Es scheint daher ratsam, einen fachkundigen Steuerberater zu konsultieren, um die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit von Werbegescheken in Ihrem Fall individuell zu klären.

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